Nutzungsbedingungen für Künstler
Diese Bedingungen regeln den Bitsound-Künstlervertrag. Sie werden bei deiner ausdrücklichen Annahme vereinbart.
Stand: 23. Oktober 2026
1. Geltung
Vertragspartner sind Dr. Peter Mayer, Einzelunternehmer, Würzburgerweg 18, 4840 Vöcklabruck, Österreich ("Bitsound"), und die Person, die diesen Künstlervertrag vor ihrem ersten Upload ausdrücklich annimmt ("du"). Ergänzend gelten die vereinbarten AGB. Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung; ihre Kenntnisnahme ist keine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung.
2. So funktioniert der Verkauf
Bitsound verkauft deine Musik im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an die Käufer. Du legst die Preise selbst fest. Für jeden Verkauf bekommst du 90 % des Nettopreises (Preis ohne Umsatzsteuer). Der bei Bitsound verbleibende Anteil beträgt 10 %. Die Umsatzsteuer führt Bitsound an das zuständige Finanzamt ab.
Wir rechnen deine Vergütung im vereinbarten Gutschriftsverfahren ab. Du stimmst diesem Verfahren zu. Du teilst uns deinen tatsächlichen steuerlichen Status, dein Ansässigkeitsland und eine vorhandene UID mit und hältst diese Angaben aktuell. Umsatzsteuer weisen wir nur aus, soweit sie für deine Leistung rechtlich geschuldet und auszuweisen ist. Bitte teile Fehler unverzüglich mit; gesetzliche Berichtigungs- und Widerspruchsrechte werden nicht durch eine Monatsfrist ausgeschlossen.
Download-Codes und Presse-Links: Du kannst für deine Releases kostenlose Download-Codes und Presse-Links erzeugen. Damit beauftragst du Bitsound, die Musik den Einlösenden bzw. der Presse unentgeltlich bereitzustellen, mit den Nutzungsrechten wie bei einem Kauf (Presse-Links nur für die Berichterstattung). Dafür gibt es keinen Umsatz, keine Provision und keine Gutschrift; in Statistik und Studio zählen sie als verschenkt. Dasselbe gilt für Gratis-Links, die du im Studio erstellst und selbst an einzelne Personen weitergibst, zum Beispiel Mitwirkende, Unterstützer oder Presse. Jeder Link gilt einmal. Öffentliches Verbreiten von Gratis-Links, etwa in sozialen Netzwerken, Foren oder auf Websites, ist nicht erlaubt. Kauft ein Fan deine Musik als Geschenk, ist das ein normaler Verkauf, du bekommst deinen Anteil wie bei jedem Verkauf. Zahlt ein Fan mit einem Gutschein von Bitsound, bekommst du deinen Anteil ebenfalls wie bei einem normalen Verkauf; den Gutschein-Anteil trägt Bitsound.
3. Auszahlung
Wir zahlen monatlich aus, nach Ablauf des Monats, sobald dein Guthaben mindestens € 20,00 beträgt. Kleinere Beträge werden in den nächsten Monat übertragen. Wir überweisen per SEPA auf die IBAN aus deiner Verifizierung. Guthaben bei Bitsound wird nicht verzinst.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Verifizierung (Punkt 9). Nach einer Änderung von Handynummer oder Bankdaten sind Auszahlungen aus Sicherheitsgründen sieben Tage gesperrt.
Bei einer berechtigten Rückabwicklung korrigieren wir den auf den betreffenden Verkauf entfallenden Vergütungsanspruch und weisen die Korrektur in der Abrechnung aus. Eine bloße Zahlungsbeanstandung führt nicht automatisch zu einer endgültigen Belastung. Gesetzliche Aufrechnungsbeschränkungen bleiben unberührt; zusätzliche Gebühren werden dadurch nicht vereinbart.
4. Deine Rechte und Freistellung
Du versicherst, dass du an allem, was du hochlädst (Aufnahmen, Kompositionen, Texte, Cover, Bilder, Samples, Beiträge von Gastmusikern), alle Rechte besitzt oder die nötigen Lizenzen hast, um Bitsound die Rechte nach Punkt 5 einzuräumen, und dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Coverversionen fremder Werke darfst du nur hochladen, wenn das Werk gemeinfrei ist oder alle Urheber und Rechteinhaber dem Verkauf auf Bitsound schriftlich zugestimmt haben und selbst die Voraussetzungen des nächsten Absatzes erfüllen. Die Zustimmung legst du uns auf Anfrage vor.
Bitsound verkauft nur Musik, an der keine Verwertungsgesellschaft Rechte wahrnimmt. Du versicherst deshalb, dass weder du noch eine andere an deinen Werken beteiligte Person, insbesondere Bandmitglieder, Miturheber, Textdichter und Verlage, Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist (zum Beispiel AKM, austro mechana, GEMA, SUISA oder einer ausländischen Schwestergesellschaft) und dass die Rechte an deinen Werken weder einer Verwertungsgesellschaft noch einem Verlag zur Wahrnehmung übertragen sind. Diese Erklärung gibst du vor deinem ersten Künstlerprojekt im Studio ab, wir speichern sie mit Zeitpunkt. Wirst du oder wird eine beteiligte Person später Mitglied, meldest du das unverzüglich im Studio, möglichst schon vor Beginn der Mitgliedschaft. Ab der Meldung, oder sobald wir auf andere Weise davon erfahren, nehmen wir deine Releases sofort aus dem Verkauf und können auch das Anhören einschränken. Bereits abgeschlossene Käufe bleiben bestehen. In diesem Fall kann jede Seite den Vertrag aus wichtigem Grund sofort kündigen (Punkt 12). Deine Urheberschaft allein bedeutet nicht, dass du bereits übertragene Rechte nochmals einräumen kannst.
Du stellst Bitsound von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit du die Verletzung zu vertreten hast. Wird ein solcher Anspruch geltend gemacht, informieren wir dich sofort.
5. Lizenz an Bitsound
Du räumst Bitsound für die Dauer, in der deine Musik auf Bitsound angeboten wird, das nicht-exklusive, weltweite Recht ein, deine Inhalte
- zu speichern und in die nötigen Formate umzuwandeln (verlustfreie Downloads, Streams, Hörproben),
- im eigenen Namen zum Download zu verkaufen und den Käufern die Lizenz nach Punkt 5 der AGB einzuräumen,
- nach deiner Einstellung zu streamen und im Bitsound Radio zu spielen,
- mit Namen, Bild, Cover und Text auf Bitsound und in Hinweisen auf Bitsound darzustellen.
Mit der Entfernung endet die Berechtigung, das Release neuen Käufern anzubieten und für neue kostenlose Streams bereitzustellen. Für zuvor rechtmäßig abgeschlossene Käufe bleiben die bereits eingeräumten Käuferrechte bestehen. Du räumst Bitsound insoweit die über die Entfernung und Vertragsbeendigung hinaus erforderlichen Rechte ein, diese Inhalte zu speichern, technisch zu vervielfältigen und den bisherigen Käufern im vereinbarten Umfang erneut bereitzustellen. Diese Fortgeltung erlaubt keine neuen Verkäufe. Gesetzliche Lösch- und Sperrpflichten bleiben unberührt. Sicherungskopien unterliegen dem in der Datenschutzerklärung beschriebenen Löschkonzept.
Zur technischen Erfüllung dürfen wir beauftragte Hosting- und Verarbeitungsdienstleister im erforderlichen Umfang einbeziehen. Darüber hinaus werden keine Rechte zur eigenständigen Nutzung an Dritte eingeräumt.
6. Ganz anhörbar oder nur Hörprobe
Für jedes Release wählst du: Ganz anhörbar bedeutet, dass angemeldete Hörer jeden Titel kostenlos in voller Länge streamen können. Für Streams gibt es keine Vergütung, verdient wird mit Käufen. Nur Hörprobe bedeutet, dass auch Angemeldete nur 90 Sekunden hören. Gäste hören immer 30 Sekunden. Nur ganz anhörbare Releases laufen im Bitsound Radio. Du kannst die Einstellung jederzeit ändern.
7. Angabe zu KI
Vor dem Einreichen eines Releases gibst du an, ob es mit KI erstellt wurde: nein, teilweise (zum Beispiel KI-Gesang oder KI-gestützte Produktion) oder überwiegend. Die Angabe wird beim Release öffentlich angezeigt und muss wahr sein. Wenn du KI-Werkzeuge verwendest, stellst du sicher, dass deren Bedingungen den kommerziellen Verkauf erlauben. Falsche Angaben sind ein Verstoß gegen diese Bedingungen.
8. Speicherpläne
Jedes Künstlerkonto hat 2 GB Speicher kostenlos, genug für ein Album in Hi-Res. Die Zahl der Releases und Titel ist nicht begrenzt, nur Einreichungen zur Prüfung sind pro Tag begrenzt (das Limit steht im Studio). Mehr Speicher gibt es mit einem Speicherplan für jeweils ein Jahr: 100 GB: € 25,00, 500 GB: € 90,00, 1 TB: € 150,00. Der genaue Preis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer steht vor dem Kauf im Studio. Ein Plan verlängert sich nicht automatisch kostenpflichtig.
Einen Plan kannst du im Studio um jeweils ein weiteres Jahr zum dann gültigen Preis verlängern. Eine kostenlose Verlängerung gibt es nicht.
Läuft ein Plan aus und belegst du mehr als den freien Speicher, kannst du erst wieder hochladen, wenn genug Platz frei ist. Bestehende Releases bleiben online.
Ein entgeltlicher Jahresplan endet nach der vereinbarten Laufzeit ohne kostenpflichtige Verlängerung. Als Verbraucher kannst du einen Speicherplan innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen: Hast du ausdrücklich verlangt, dass er sofort beginnt, erstatten wir den Preis anteilig für die restliche Zeit, sonst vollständig (siehe Widerrufsbelehrung). Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben bestehen. Bei einer vorzeitigen Beendigung durch Bitsound erstatten wir das Entgelt für die nicht mehr bereitgestellte restliche Laufzeit. Gesetzliche Gegenansprüche bleiben unberührt.
9. Verifizierung
Bevor du Geld ausbezahlt bekommst, verifizierst du dich: rechtlicher Name und Anschrift, Handynummer per SMS-Code, ein Foto deines Ausweises (nur für die manuelle Prüfung, sofort nach der Entscheidung gelöscht, ungeprüft spätestens nach 30 Tagen), IBAN, Angaben zu deinem steuerlichen Status und gegebenenfalls deiner UID-Nummer. Vor deinem ersten Künstlerprojekt gibst du außerdem die Erklärung zur Verwertungsgesellschaft nach Punkt 4 ab. Bei begründeten Zweifeln können wir weitere Nachweise verlangen. Deine Angaben müssen stimmen und aktuell sein.
10. Inhalte und Pflichten
- Titel, Namen, Credits, Genre und alle Angaben müssen zutreffen. Du gibst dich nicht als jemand anderer aus.
- Keine rechtswidrigen Inhalte, insbesondere keine Hetze, Gewaltverherrlichung oder Darstellungen, die Kinder gefährden.
- Keine Manipulation von Wiedergaben, Likes oder Verkäufen, etwa durch Bots, gekaufte Plays oder Käufe mit fremden Zahlungsmitteln.
- Keine massenhaften, fast gleichen Uploads und kein Spam.
11. Sperre bei Missbrauch
Bei Verstößen oder begründetem Verdacht, etwa auf Rechtsverletzung oder Betrug, können wir Releases verbergen oder entfernen, Auszahlungen bis zur Klärung zurückhalten und Projekte oder Konten sperren. Wir wählen die mildeste wirksame Maßnahme, begründen sie (Art. 17 DSA) und du kannst dich dagegen beschweren (Punkt 13).
12. Kündigung
Du kannst Releases jederzeit entfernen und dein Künstlerprojekt jederzeit schließen. Schreib uns dazu an support@bitsound.com, damit wir die letzte Auszahlung vornehmen. Wir können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, aus wichtigem Grund auch sofort.
Nach dem Ende zahlen wir dein Guthaben aus, auch wenn es unter dem Mindestbetrag liegt, sofern keine berechtigten Gegenforderungen bestehen. Käufer behalten ihre gekaufte Musik.
Einstellung des Dienstes
Stellen wir Bitsound insgesamt ein, kündigen wir das mindestens drei Monate vorher per E-Mail an. Bis zur Einstellung können Käufer deine Releases weiter herunterladen, ihre Nutzungsrechte bleiben bestehen. Deine offenen Anteile zahlen wir aus, auch wenn sie unter dem Mindestbetrag von € 20,00 liegen, und einen bezahlten Speicherplan erstatten wir anteilig für die nicht mehr genutzte Laufzeit.
13. Melde- und Abhilfeverfahren (DSA)
Jede Person kann Inhalte auf Bitsound melden, die sie für rechtswidrig oder für einen Verstoß gegen unsere Bedingungen hält (Art. 16 DSA): über "Melden" bei Release, Profil, Playlist oder Kommentar, angemeldet oder ohne Konto mit Angabe deiner E-Mail-Adresse, oder per E-Mail an support@bitsound.com.
Eine Meldung sollte enthalten:
- die genaue Adresse (URL) des Inhalts,
- eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist (bei Urheberrechtsverletzungen: welches Werk, und dass du Rechteinhaber oder dazu befugt bist),
- deinen Namen und deine E-Mail-Adresse,
- die Erklärung, dass deine Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
So geht es weiter:
- Eingang: Wir bestätigen den Eingang einer Meldung per E-Mail, wenn du angemeldet bist oder uns eine Adresse genannt hast.
- Prüfung: Ein Mensch prüft die Meldung zeitnah, sorgfältig und objektiv. Wir entscheiden nicht automatisiert.
- Entscheidung: Wir teilen der meldenden Person das Ergebnis per E-Mail mit. Wird ein Inhalt entfernt oder eingeschränkt, etwa ein Release gesperrt oder ein Kommentar entfernt, bekommt der Betroffene per E-Mail eine Begründung mit den Tatsachen, der rechtlichen oder vertraglichen Grundlage und den Möglichkeiten, sich zu wehren (Art. 17 DSA).
- Beschwerde: Gegen eine Entscheidung kannst du innerhalb von sechs Monaten per Antwort auf unsere E-Mail oder an support@bitsound.com Beschwerde einlegen. Wir prüfen die Entscheidung erneut sorgfältig, unparteiisch und durch eine dafür zuständige Person.
- Weitere Wege: Du kannst dich an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle nach Art. 21 DSA oder an ein Gericht wenden.
Wer wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen schickt, dessen Meldungen können wir nach vorheriger Warnung für eine angemessene Zeit nicht mehr bearbeiten.
Soweit Art. 16 DSA bei Meldungen zu bestimmten Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern eine Ausnahme vorsieht, sind Name und E-Mail-Adresse nicht erforderlich. Ohne Kontaktadresse können wir keine persönliche Eingangs- oder Entscheidungsmitteilung versenden.
14. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln gemäß AGB. Bewahre deine Originaldateien zusätzlich selbst auf. Diese Empfehlung schränkt gesetzliche Ansprüche wegen Datenverlusts, Ausfällen oder anderer Pflichtverletzungen nicht ein.
15. Änderungen
Änderungen bestehender Künstlerverträge bedürfen deiner ausdrücklichen Zustimmung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorgaben unmittelbar gelten. Wir senden dir Vorschläge mindestens einen Monat vor dem vorgesehenen Inkrafttreten per E-Mail. Schweigen und weitere Nutzung gelten nicht als Zustimmung; ohne Zustimmung bleibt der bestehende Vertrag unverändert.
Änderungen der Vergütungsanteile gelten nur nach wirksamer Vereinbarung und nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verkäufe. Vereinbarte Kündigungsrechte bleiben bestehen.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Bezirksgericht Vöcklabruck. Bist du Verbraucher, gelten die zwingenden Schutzbestimmungen und Gerichtsstände nach Punkt 13 der AGB.
17. Fan-Listen und Nachrichten
Du darfst Fan-Daten nur im Umfang einer nachweisbaren wirksamen Einwilligung oder einer anderen tatsächlich einschlägigen Rechtsgrundlage verwenden. Eine Einwilligung für Nachrichten zu deinem Künstlerprojekt erlaubt keine Weitergabe an andere Künstler, keinen Verkauf der Liste und keine Werbung außerhalb ihres erklärten Zwecks.
Bei eigenem Versand und exportierten Listen erfüllst du die für dich geltenden Datenschutz- und Werbevorschriften. Jede Werbenachricht muss einen einfachen kostenlosen Abmeldeweg enthalten. Widerrufe und Widersprüche sind ohne unnötige Verzögerung auch in exportierten Listen umzusetzen. Informiert Bitsound dich über einen Widerruf, darfst du die betroffene Adresse nicht weiter auf Grundlage dieser Einwilligung anschreiben.
Schütze exportierte Daten vor unberechtigtem Zugriff, beschränke Zugriffe auf erforderliche Personen und lösche Daten, sobald sie für zulässige Zwecke nicht mehr benötigt werden. Gesetzlich erforderliche Nachweise dürfen nur im erforderlichen Umfang weiter aufbewahrt werden.